Unter dem EDA-Verfahren versteht man die Übermittlung von Anträgen des Antragstellers und Mitteilungen des Gerichtes über das EGVP.
Dazu muss der Antragsteller eine besondere Zulassung beim Gericht beantragen und eine geeignete Software besitzen. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mahngerichten.
Die Konditionen zur Teilnahme am EDA-Verfahren finden Sie unter der Rubrik Downloads.