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Aktuelles

22.05.2013
Wartungsarbeiten EGVP

Von Freitag, den 24. Mai 2013, 18:00 Uhr, bis einschließlich Samstag, den 25. Mai 2013, 18:00 Uhr, finden Wartungsarbeiten am EGVP - Kundenintermediär (Nachrichtenserver für Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher etc.) statt. Diese Wartungsarbeiten haben bundesweiten Einfluss auf die EGVP - Kommunikation, so dass auch in Hessen innerhalb des genannten Zeitraums

  1. EGVP - Nachrichten über sämtliche Geschäftsprozesse nicht an Rechtsanwälte, Notare und andere Empfänger der Kundenseite im gesamten Bundesgebiet versandt werden können
  2. Innerhalb des genannten Zeitraums können Inhaber von Bürgerpostfächern keine EGVP - Nachrichten abholen. Dazu gehören insbesondere Rechtsanwälte und Notare sowie Gerichtsvollzieher.
10.05.2013
Wartungsarbeiten EGVP
Vom 10. Mai 2013, 18:00 Uhr, bis einschließlich 11. Mai 2013, ca. 16:00 Uhr, finden Wartungsarbeiten am EGVP statt. Davon ist u.a. das Zentrale Vollstreckungsgericht Hessen (Hünfeld) betroffen. Ein Versand sämtlicher EGVP - Nachrichten an dieses Gericht ist während dieses Zeitraums nicht möglich.
19.04.2012
Wartungsarbeiten EGVP
Am Donnerstag, den 19.04.2012, werden von 12:00 Uhr bis voraussichtlich 18:00 Uhr Wartungsarbeiten an der hessischen EGVP Infrastruktur (hessischer EGVP-Intermediär) durchgeführt.

Im genannten Zeitraum wird es zu Unterbrechungen der Erreichbarkeit der EGVP-Postfächer der hessischen Behörden kommen. Zudem können EGVP-Nachrichten von diesen erst nach Abschluss der Wartungsarbeiten nach 18:00 Uhr abgeholt werden. In Eilsachen sollte daher im genannten Zeitraum auf andere Kommunikationsmittel zurückgegriffen werden.
22.12.2011
Achtung:  Fristenbriefkasten / Verjährung 

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass sich der einzige Fristenbriefkasten des Amtsgerichts Hünfeld und somit auch der Mahnabteilung unter der Anschrift 
Hauptstrasse 24, Hünfeld befindet.

Fristenbriefkasten

EGVP / Verjährung
Zu jeder gesendeten Nachricht erhalten Sie unmittelbar nach dem Eingang auf dem gerichtlichen Server eine Eingangsbestätigung.

Bei der Frage der Verjährung ist zu beachten, dass der Sendevorgang noch am 31.12.2011 abgeschlossen sein muss.
Den genauen Zeitpunkt können Sie der Empfangsbestätigung entnehmen.

Empfangsbestätigung
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Hinweise zur Verjährung  

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