Falls der Mahnbescheid nicht zugestellt werden konnte, erhalten Sie vom Gericht eine entsprechende Nachricht, der der Vordruck "Antrag auf Neuzustellung eines Mahnbescheides" (PDF, 446 KB)
beigefügt ist. Die Nichtzustellungsnachricht enthält:
- den Zustellungsempfänger,
- das Datum des Zustellungsversuchs,
- den Grund der Nichtzustellung,
- Hinweise oder Vermerke des Zustellers, soweit vorhanden.
Einige wenige Dinge sind auch hier beim Ausfüllen zu beachten. Die Zeilenangaben entsprechen denen im amtlichen Vordruck. Beachten Sie bitte auch die Ausfüllhinweise, die dem Vordruck beigefügt sind.
Anschrift (Zeile 2)
Hier ist die neue Anschrift des/der Gegners/-in einzutragen. Vermeiden Sie bitte Angaben wie "siehe Anlage" oder "wie bisher". Nur bei korrekten Eintragungen ist eine zügige Bearbeitung möglich. Wenn die Zustellung an die bisherige Adresse beantragt wird, ist diese hier zu wiederholen. Eventuelle Zusätze wie "bei ..." oder "c/o ..." sind ebenfalls hier einzutragen.
Bezeichnung (Zeile 3+4)
Soweit sich im Zuge der Ermittlung der neuen Anschrift oder aus den Angaben der Post zur Nichtzustellung des MB eine neue oder geänderte Bezeichnung des Gegners ergibt, ist die richtige Bezeichnung hier einzutragen. Im Falle einer Namensänderung (Heirat etc.) ist es hilfreich einen Nachweis über die Namensänderung (Meldeamtsauskunft ...) beizufügen. Sie vermeiden damit Rückfragen zur Identität des Gegners. Zusätze wie " c/o ..." oder "bei ..." sind nicht Bestandteil der Gegnerbezeichnung und bei der Anschrift in Zeile 2 einzutragen.
Prozessgericht (Zeile 5)
Sollte sich durch die Änderung der Adresse des Gegners eine neue Zuständigkeit für das streitige Verfahren ergeben, tragen Sie hier bitte die Daten des nun zuständigen Gerichtes ein.
Weitere Auslagen (Zeile 6)
HIer können sie die weiteren Auslagen eintragen, die Ihnen durch die Ermittlung der neuen Anschrift etc. entstanden sind. Beachten Sie, dass nur die neu entstandenen Kosten eingetragen werden dürfen. Auf keinen Fall dürfen hier Beträge genannt werden, die schon im Mahnbescheidsantrag oder einem früheren Neuzustellungsantrag enthalten sind. Auch die zwischenzeitlich von Ihnen angeforderten Gerichtskosten dürfen hier nicht eingesetzt werden.
Gesetzlicher Vertreter (Zeile 7-10)
Hier sind nur dann Angaben zu machen, wenn sich tatsächlich Änderungen ergeben haben.
Wichtig: Eine hier angegeben Adresse ist nicht gleichzeitig die Adresse, an die eine neue Zustellung erfolgt. Soll also unter der Adresse eines neuen gesetzlichen Vertreters zugestellt werden, so ist diese Adresse auch in der Zeile 2 einzutragen.
Wurde der gesetzliche Vertreter bisher nicht namentlich benannt oder soll lediglich unter der Adresse des bisherigen Vertreters zugestellt werden, so reicht die Eintragung seiner Anschrift in der Zeile 2. Für die Post kann dann ein Zusatz bei der Strasse gemacht werden, der darauf hinweist, daß es sich um die Adresse eines gesetzlichen Vertreters handelt (beim Geschäftsführer einer GmbH also z.B. Musterstrasse 5 c/o GF privat o.ä.).
Absender / Unterschrift (Zeile 11)
In dieser Zeile ist lediglich noch Ihre Unterschrift und die Angabe des Absenders erforderlich.
Nach Eingang des Antrages werden die Daten dann hier erfaßt und die erneute Zustellung des Mahnbescheides veranlasst. Sie erhalten dann nach Abschluss der Zustellung von hier aus weitere Nachricht.
Seitenanfang 